Wie schütze ich mich vor Bauhandwerkerpfandrechten?

Ein Bauhandwerkerpfandrecht wird im Grundbuch als Belastung Ihres Grundstücks eingetragen. Sollten Sie die Zahlung verweigern, ist der Handwerker berechtigt, Ihr Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung zu verwerten.

Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, folgende Massnahmen zu ergreifen: Bei Abschluss eines Werkvertrags mit einem Handwerker sollten Sie sicherstellen, dass dieser die Arbeiten selbst ausführt oder dass er die Beauftragung von Subunternehmern nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vornimmt. Vor Begleichung der Rechnung des Handwerkers ist es ratsam, den Nachweis der Bezahlung seiner Subunternehmer zu verlangen. Bei Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit des Handwerkers können Sie mit ihm vereinbaren, dass Sie Ihre Zahlung direkt an die Subunternehmer leisten.

Im Falle eines Bauvorhabens mit einem Generalunternehmer (GU) ist die Einholung einer Bank- oder Versicherungsgarantie zu empfehlen. Diese Garantie verpflichtet die Bank bzw. den Versicherer, etwaige Bauhandwerkerpfandrechte umgehend abzulösen. Sollten Sie die Verwaltung dieser Belange nicht selbst übernehmen wollen, können Sie einen unabhängigen Bautreuhänder mit der Überwachung des Zahlungsverkehrs beauftragen.