Erneuerungsfonds: Tipps und gesetzliche Grundlagen
Der Erneuerungsfonds betrifft die Stockwerkeigentümer und ist in der Regel ein Bankkonto, das auf die Stockwerkeigentümergemeinschaft läuft. Auf diesem Konto werden die Beiträge der Eigentümer, entsprechend ihrer Wertquote, geäufnet.
Diese Mittel dürfen ausschliesslich für Sanierungs- und Ersatzinvestitionen der gemeinschaftlichen Teile verwendet werden, nicht jedoch für laufende Kosten wie Strom oder Hauswartdienste. Zudem können die Beiträge nicht auf die Mieter abgewälzt werden.
Der Fonds dient der Instandhaltung der gemeinschaftlich genutzten Teile der Liegenschaft. Obwohl es in der Schweiz keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Erneuerungsfonds gibt, schreibt das Zivilgesetzbuch (Art. 712h ff. ZGB) die Instandhaltung der Liegenschaft vor. Fachleute und Verbände, wie der Stockwerkeigentümerverband (SSTV), empfehlen jedoch dringend die Einrichtung eines solchen Fonds. Die genauen Bedingungen für den Fonds werden im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft festgelegt und bei den Stockwerkeigentümerversammlungen besprochen.
Häufig wird eine Zielsumme für den Fonds definiert, um langfristig für notwendige Sanierungen oder Ersatzinvestitionen gerüstet zu sein. Die Zielgrösse sowie die jährlichen Beiträge werden in % zum Gebäudeversicherungswert bestimmt.